Rechtsprobleme sind lösbar – wir helfen gern!

Ihre Kanzlei am Elbe-Lübeck-Kanal

Cornelia Honsberg

Cornelia Honsberg

Cornelia Honsberg

Rechts­an­wäl­tin, Nota­rin

Aus­bil­dung

  • Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten in NRW an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld und der Ruhr­uni­ver­si­tät Bochum
  • Abschluss: 1. juris­ti­sches Staats­examen
  •  1990 Refe­ren­da­ri­at in Schles­wig-Hol­stein am Amts- und Land­ge­richt Lübeck
  • Abschluss: 2. juris­ti­sches Staats­examen

Beruf­li­cher Wer­de­gang

  • 1995 Zulas­sung zur Rechts­an­walt­schaft
  • Auf­bau und Füh­rung einer eige­nen Rechts­an­walts­kanz­lei
  • Seit Beginn ihrer Tätig­keit kon­ti­nu­ier­li­che Betreu­ung von Man­dan­ten als allei­ni­ge Ansprech­part­ne­rin in der Regi­on

Nota­ri­el­le Tätig­keit

  • 2004 Beru­fung zur Nota­rin durch die Jus­tiz­mi­nis­te­rin des Lan­des Schles­wig-Hol­stein
  • Seit­dem zusätz­lich Durch­füh­rung nota­ri­el­ler Beur­kun­dun­gen und aller Urkunds­ge­schäf­te in eige­ner Kanz­lei

Ehren­amt­li­che Tätig­keit

  • Stif­tungs­vor­stän­din der „Ursu­la und Ernst Hahn Stif­tung Rat­ze­burg“
  • Enga­ge­ment bei Sor­op­ti­mist Inter­na­tio­nal

 Tätig­keits­schwer­punk­te

  • Fami­li­en­recht
  • Erbrecht
  • Immo­bi­li­en- und Grund­stücks­recht
  • Land­wirt­schafts­recht
  • Betreu­ungs­recht
  • Ver­trags- und Nota­ri­ats­an­ge­le­gen­hei­ten

das Team

Anja Zilian-Ehlers

Anja Zilian-Ehlers

Rechts­an­walts- und Notar­fach­an­ge­stell­te

Schwer­punkt: Nota­ri­at, Büro­or­ga­ni­sa­ti­on

Mit­ar­bei­te­rin seit 2001

Ramona Vogt

Ramona Vogt

Rechts­an­walts- und Notar­fach­an­ge­stell­te

Schwer­punkt: Nota­ri­at

Mit­ar­bei­te­rin seit 2020

Silke Wegener-Borst

Silke Wegener-Borst

Rechts­an­walts- und Notar­fach­an­ge­stell­te

Schwer­punkt: Anwalts­be­reich, Buch­füh­rung

Mit­ar­bei­te­rin seit 2005

Rechtsgebiet: Notarin

Die Nota­rin ist vor allem dann zur Sei­te, wenn es recht­lich „wich­tig“ wird – also immer dann, wenn Ent­schei­dun­gen getrof­fen wer­den, die lang­fris­ti­ge Aus­wir­kun­gen haben und rechts­si­cher gere­gelt sein müs­sen.

Wir unter­stüt­zen Sie zum Bei­spiel beim Kauf, Ver­kauf, Tausch oder bei der Über­las­sung einer Immo­bi­lie im Wege vor­weg­ge­nom­me­ner Erb­fol­ge, sowie bei der Bestel­lung von Grund­pfand­rech­ten oder sons­ti­gen Grund­buch­an­ge­le­gen­hei­ten. Ger­ne beglei­ten wir Sie auch bei der land­wirt­schaft­li­chen Hof­über­ga­be.

Bei der Gestal­tung von Tes­ta­men­ten oder Erb­ver­trä­gen, Erbaus­ein­an­der­set­zungs­ver­ein­ba­run­gen, Erb­scheins­an­trä­gen und bei Ehe­ver­trä­gen oder Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­run­gen sowie Adop­tio­nen, Vor­sor­ge­voll­mach­ten und Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen sind wir kom­pe­ten­te Ansprech­part­ner.

Glei­ches gilt bei der Grün­dung oder Umstruk­tu­rie­rung von Unter­neh­men.

Kurz gesagt: immer dann, wenn kla­re, ver­bind­li­che und rechts­si­che­re Ver­ein­ba­run­gen gefragt sind, sind wir für Sie da.

Dabei geht es nicht nur ums „Unter­schrei­ben beim Notar“. Wir beglei­ten Sie von Anfang an: Wir erklä­ren ver­ständ­lich die recht­li­chen Hin­ter­grün­de, zei­gen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten auf und ach­ten dar­auf, dass Ihre Inter­es­sen gewahrt blei­ben – und zwar immer neu­tral und unab­hän­gig. Unser Ziel ist es, Lösun­gen zu fin­den, die für alle Betei­lig­ten fair und trag­fä­hig sind.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Teil unse­rer Arbeit ist die kom­plet­te Abwick­lung. Wir küm­mern uns dar­um, dass Ver­trä­ge kor­rekt umge­setzt wer­den, holen not­wen­di­ge Geneh­mi­gun­gen ein und sor­gen dafür, dass Ein­tra­gun­gen zum Bei­spiel im Grund­buch oder Han­dels­re­gis­ter rei­bungs­los erfol­gen.

Für Sie bedeu­tet das: kei­ne Unsi­cher­heit, kla­re Rege­lun­gen und die Gewiss­heit, dass alles recht­si­cher gestal­tet ist.

Anwaltliche Tätigkeiten

Im anwalt­li­chen Bereich ste­hen wir Ihnen immer dann zur Sei­te, wenn recht­li­che Fra­gen geklärt, Ansprü­che durch­ge­setzt oder Kon­flik­te gelöst wer­den sol­len – ver­ständ­lich, lösungs­ori­en­tiert und mit Blick auf Ihre per­sön­li­che Situa­ti­on.

Beson­de­re Schwer­punk­te unse­rer Tätig­keit lie­gen im Erbrecht und Fami­li­en­recht.

Im Erbrecht ver­tre­ten wir Sie zuver­läs­sig im Erb­schein­ver­fah­ren und bei der Aus­ein­an­der­set­zung von Erben­ge­mein­schaf­ten. Wir ste­hen bei der Durch­set­zung und Abwehr von Pflicht­teils­an­sprü­chen an Ihrer Sei­te.

Wir unter­stüt­zen Sie, wenn es zu Strei­tig­kei­ten rund um den Nach­lass kommt. Dabei behal­ten wir stets sowohl die recht­li­chen als auch die per­sön­li­chen und wirt­schaft­li­chen Aspek­te im Blick.

Auch im Fami­li­en­recht sind wir in oft sen­si­blen Lebens­si­tua­tio­nen für Sie da – etwa bei Tren­nung und Schei­dung, bei Fra­gen zu den Schei­dungs­fol­gen oder zur Ver­mö­gens­auf­tei­lung.

Unser Ziel ist es, für Sie trag­fä­hi­ge und mög­lichst ein­ver­nehm­li­che Lösun­gen zu fin­den, ohne dabei Ihre Inter­es­sen aus den Augen zu ver­lie­ren.

Selbst­ver­ständ­lich ver­tre­ten wir Sie sowohl außer­ge­richt­lich als auch vor Gericht. Wir prü­fen Ihre recht­li­che Aus­gangs­la­ge, ent­wi­ckeln gemein­sam mit Ihnen eine pas­sen­de Stra­te­gie und set­zen Ihre Ansprü­che kon­se­quent durch – wenn es erfor­der­lich ist, auch mit Nach­druck.

Für Sie bedeu­tet das: recht­li­che Ori­en­tie­rung, per­sön­li­che Betreu­ung und eine enga­gier­te Ver­tre­tung Ihrer Inter­es­sen – von der ers­ten Bera­tung bis zur abschlie­ßen­den Klä­rung.

Spre­chen Sie uns ein­fach an!

Kompetenzen & Fortbildungen